junge welt vom 19.2.2011: Prozeßauftakt gegen Buchhändler

Von Florian Möllendorf

Verteidigung kritisiert politischen Charakter des Verfahrens. Solidarität mit Angeklagten

Am Freitag begann vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin der Prozeß gegen den Geschäftsführer des Kreuzberger Buchladens »oh21«. Die Anschuldigungen: »Anleiten zu Straftaten« ( Paragraph 130a StGB ) und »Verstoß gegen das Waffengesetz« (Paragraph 40 WaffenG). Laut Anklage soll der Buchhändler die Zeitschrift interim »einem nicht eingegrenzten Kundenkreis griffbereit zur Verfügung gestellt und zumindest billigend in Kauf genommen haben, daß der Inhalt bestimmter Ausgaben an die Öffentlichkeit gelangt«.

In diesen bestimmten Ausgaben befinden sich zum Beispiel eine Anleitung zur Herstellung von Brandflaschen und ein Bekennerschreiben zu einem Anschlag auf einen Geldautomaten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 50jährigen Frank C. vor, die interim selbst ausgelegt zu haben und über den Inhalt des Blattes informiert gewesen zu sein.

Im vergangenen Jahr hatte das Berliner Landeskriminalamt mehrfach die Läden »Schwarze Risse«, »oh21«, »M99« und »Red Stuff« in Berlin durchsucht. Begründet wurden die Aktionen, bei denen die Staatsschützer in den meisten Fällen auf der Suche nach Ausgaben der Zeitschrift interim waren, mit Verdacht auf Verstoß gegen Paragraph 130a StGB und Paragraph 40 WaffenG. Aus den Durchsuchungsbeschlüssen geht hervor, daß ab Juli 2010 gegen die Geschäftsführer der Läden ermittelt wurde.

Das Interesse an dem Fall ist groß. Neben etlichen Pressevertretern erschienen am Freitag morgen auch zahlreiche Prozeßbesucher, um ihre Unterstützung für die betroffenen Buchhändler zum Ausdruck zu bringen. Obwohl der Vorsitzende Richter die Hauptverhandlung kurzerhand in einen größeren Saal verlegte, mußten einige wegen Platzmangel draußen bleiben.

»Die Anklage gegen meinen Mandanten offenbart die einfache Logik der Staatsanwaltschaft: wer für eine radikale Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse ist, liest die interim und stimmt mit ihrem Inhalt überein«, erklärte Ulrich von Klinggräff, einer der Verteidiger von C. zu Beginn des Verfahrens. Doch weder könne nachgewiesen werden, ob sein Mandant den Inhalt der Zeitschrift kenne, noch ob er überhaupt von deren Verkauf wußte. Nach Auffassung von Klinggräff ist das Verfahren politisch motiviert. C sitze auf der Anklagebank, weil er Teil einer linken Gegenöffentlichkeit sei. »Sollte die Staatsanwaltschaft mit ihrem Kriminalisierungsversuch durchkommen, erhöht das den Druck zur Selbstzensur«, warnte der Jurist.

Eine Polizeibeamtin, die an der Durchsuchung des »oh21« beteiligt war, konnte sich vor Gericht nicht daran erinnern, welche Ausgaben der interim dort beschlagnahmt wurden und ob diese offen zugänglich im Buchladen auslagen. Ein weiterer Polizeizeuge bestätigte auf Nachfrage von Klinggräff, daß ein Bruchteil der über siebenhundert seit Gründung der Zeitschrift 1988 herausgegebenen Ausgaben einen strafrechtlich relevanten Inhalt habe. Am 8. März wird der Prozeß fortgesetzt.

Quelle: junge welt vom 19.2.2011: Prozeßauftakt gegen Buchhändler